Hartz4

Dienstag, 9. Februar 2010

Das bedeutet das Sensations-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelsätze für verfassungswidrig erklärt! Hartz-IV-Empfänger jubeln, Sozialverbände sehen sich bestätigt. BILD.de erklärt das Urteil! Das bedeutet die heutige Rechtsprechung für...

...rund sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger:

Hier weiterlesen....

(Quelle:www.bilde.de)

Samstag, 2. Januar 2010

Hartz4 gibt es seit 5 Jahren

Am 01.01.2005 ist Hartz4 in kraft getreten.
Hier gibt es ein Fazit zum Lesen:
Hier klicken !!!!

Ich habe gelesen,daß viele Hartz4-Empfänger bis Silvester nicht Ihr Geld für Januar erhalten haben.So was ist doch menschenunwürdig und mir tun die Leute leid. Wie soll man eigentlich damit klar kommen ? Es wird immer kälter in Deutschland. Wo soll und wird das noch enden ?

Donnerstag, 20. November 2008

Kochen für 4,40 Euro

Gestern bei Günter Jauch haben 2 Männer(Hartz4-Empfänger) ein Kochbuch vorgestellt.
Ich habe es mir mal heruntergeladen und darin gestöbert.Leckere Rezepte und echt preisgünstig.

Mehr lesen.......Stern

Donnerstag, 6. November 2008

Ab 1. Januar neues HVV-Sozialticket

Mit der Wiedereinführung des 2003 von der CDU abgeschafften Sozialtickets (Preis damals: 15,50 Euro im Monat) setzt Schwarz-Grün ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU): „Wir wollen mit dem Zuschuss auch Hartz-IV-Empfängern und Rentnern, die Sozialhilfe beziehen, die Möglichkeit geben, am spannenden Leben der Stadt teilzunehmen.“

Was kostet die Karte?

Auf sämtliche Monats- und Abo-Karten des HVV (ausgenommen Wochenkarten) gibt es einen Rabatt von 18 Euro. So kostet z. B. eine (nur außerhalb des Berufsverkehrs gültige) CC-Karte für drei Zonen 15,50 statt 33,50 Euro im Monat, eine CC-Monatskarte für den HVV-Großbereich 30 statt 48 Euro. Wersich: „Wir wollen die Leute nicht bevormunden, indem wir nur eine Karte nach Schema F ausgeben, sondern jeder kann selbst entscheiden, für welche Karte er den Zuschuss verwendet.“

Wer hat Anspruch auf ein Sozialticket?

Hartz-IV-Empfänger, Arbeitsunfähige und alle Personen, die zusätzlich Sozialhilfe beziehen – laut Sozialbehörde insgesamt 228 000 Hamburger.

Wie viele Tickets werden voraussichtlich verkauft?

Sozialbehörden-Sprecherin Jasmin Eisenhut: „Wir gehen von rund 34 000 Nutzern aus, orientieren uns dabei an früheren Erfahrungen.“ Auch das alte Sozialticket sei nur von rund 15 Prozent der Berechtigten genutzt worden.

Wo gibt es das Sozialticket?

HVV-Sprecherin Gisela Becker: „An jeder HVV-Servicestelle. Voraussetzung ist die Vorlage eines Berechtigungsscheins. Den gibt es bei den Job-Centern der ARGE bzw. den Sozialabteilungen der Bezirksämter.“

Donnerstag, 30. Oktober 2008

Hartz IV-Regelsätze sind verfassungswidrig

Hartz IV-Armut kommt vor das Bundesverfassungsgericht

Darmstatt – Nach einer heutigen Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts reichen die Hartz IV-Regelsätze nicht aus, um das soziokulturelle Existenzminimum der Arbeitslosen zu sichern. Damit die entsprechenden Passagen des Sozialgesetzbuchs II dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die pauschalen Sätze, die der Gesetzgeber für bedürftige Arbeitslose und ihre Kinder festgesetzt hat, sind nach Ansicht der Darmstädter Richter zu niedrig und verstoßen gegen die Menschenwürde der Arbeitslosen, gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, gegen das Schutzgebot für Ehe und Familie sowie gegen das Rechts- und Sozialstaatsprinzip.

»Das Bundesverfassungsgericht fordert einen Schutz des Existenzminimums ohne wenn und aber«, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Borchert bei Bekanntgabe des Beschlusses. Doch der Gesetzgeber habe die Regelsätze so begrenzt, dass allenfalls das »nackte Überleben« gewährleistet sei.

Anlass für das Verfahren war die Klage einer Familie aus Eschwege. - Vater, Mutter und eine 14 Jahre alte Tochter. Die Arbeitsagentur Werra-Meisner hatte ihnen im Jahr 2005 einen monatlichen Betrag von knapp 830 Euro zugesprochen, je 311 Euro für die Eltern und 207 Euro für die Tochter. Hinzu kamen Miete und Heizkosten. Die Summe entsprach zwar den gesetzlichen Vorgaben, aber die Familie K. sah ihr Existenzminimum nicht gedeckt und forderte nachträglich eine monatliche Aufstockung um 355 Euro. Vor allem für die Tochter würde das Geld hinten und vorne nicht reichen. Das Kind könne sich kaum Hefte, Schuhe oder Klassenfahrten leisten.

Bislang hatten schon mehrere Arbeitslose haben erfolglos versucht, die Regelsätze des Sozialgesetzbuchs II gerichtlich auszuhebeln. Das Bundessozialgericht hatte die Hartz IV-Armut 2006 gebilligt, ein Urteil über die Summe für Kinder steht Mitte November an. .

Familie K. hatte ihren Bedarf genau beziffert und das Gericht stützte seine Entscheidung auch auf die Aussage mehrerer Gutachter. In der mehr als sechs Stunden dauernden Verhandlung wurden die Berechnungsmethoden des Gesetzgebers kritisierten. Nachdem vier Gutachten zur Bedarfsbemessung eingeholt worden waren, beanstandeten die Darmstädter Richter, dass der besondere Bedarf von Familien mit Kindern durch die Regelleistungen nicht berücksichtigt werde. Für die Begrenzung der Leistung für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen fehle es an einer hinreichenden Begründung. Nicht ersichtlich sei auch, weshalb 14- jährige Kinder trotz höheren Bedarfs die gleiche Summe erhielten wie Neugeborene. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1998 bei der Prüfung der Steuerfreibeträge den damals geltenden Regelsatz für Kinder beanstandet, weil dieser den außerschulischen Bildungsbedarf nicht berücksichtige. Diese höchstrichterliche Entscheidung sei bei der Hartz-IV-Gesetzgebung nicht beachtet worden, kritisierte das Landessozialgericht. Die Regelsätze seien weder mit der Menschenwürde, noch mit dem Gleichheitsgebot und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar.

Beim Bundesverfassungsgericht wird nun die Frage anstehen, wie viel Gestaltungsspielraum der Gesetzgeber hat, wenn es um Hilfe für Bedürftige geht. In welchem Umfang können Gerichte statistische Methoden kontrollieren oder verwerfen? Der Vertreter der Bundesregierung kritisierte, die Sozialgerichte hätten schon »viel Kreativität darin bewiesen, Gesetze verfassungskonform auszulegen und sich als Bedarfslückenschließer zu betätigen«. Was volkswirtschaftlich wünschenswert sei, sei juristisch nicht immer zwingend. (Az. L 6 AS 336/07).

Montag, 14. Juli 2008

Bundespresseamt räumt Fehler ein

A.Merkel gibt Interview mit falschen Angaben
Zitat:
Zitat: "Im Arbeitslosengeld II haben wir die sogenannte Erstattung der Kosten der Unterkunft, wonach alle Heizkosten und Stromrechnungen voll erstattet werden."
Quelle: Angela Merkel, am 13.07.07 in der "Bild am Sonntag", Bundeskanzlerin

Wir nehmen die Bundeskanzlerin beim Wort und lassen uns die Stromkosten ersetzen ....mehr lesen

In Hamburg an der Elbe

schreibt Marie

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